Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Wenn Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), brauchen, aber am ersten Tag Ihrer Erkrankungen nicht in die Praxis kommen können, informieren Sie uns bitte telefonisch; in Ausnahmefällen können wir nach telefonischer Meldung eine AU ausstellen. Rückwirkende Krankschreibungen sind in der Regel ausgeschlossen.